BFSG Website Check Logo

BFSG Website Check

Branchen-Fokus

BFSG für Onlineshops: Was E-Commerce-Betreiber wissen müssen

Onlineshops sind explizit vom BFSG betroffen. Erfahren Sie detailliert, welche Bereiche besonders wichtig sind, von der Produktseite bis zum Checkout.

Warum E-Commerce im besonderen Fokus des BFSG steht

Onlineshopping ist eine zentrale Dienstleistung und ein wesentlicher Bestandteil des modernen Lebens. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen selbstständig und ohne fremde Hilfe online einkaufen können. Da Onlineshops per Definition Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, fallen sie klar in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Kritische Bereiche in einem Onlineshop im Detail

Für Onlineshops sind folgende Aspekte der Barrierefreiheit nicht nur gesetzlich gefordert, sondern direkt umsatzrelevant:

1. Produktsuche, Filter und Navigation

Der Weg zum Produkt muss barrierefrei sein. Die Hauptnavigation und die Suchfunktion müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein. Besonders wichtig sind die Filteroptionen (nach Preis, Größe, Farbe etc.). Diese müssen:

  • Per Tastatur erreichbar und bedienbar sein (z.B. Checkboxen für Filter).
  • Ihren Zustand (aktiv/inaktiv) klar kommunizieren, auch für assistive Technologien.
  • Die Suchergebnisse dynamisch und nachvollziehbar aktualisieren, idealerweise mit einer Ansage für Screenreader (z.B. "Es wurden 25 Produkte gefunden").

2. Produktseiten – Die digitale Auslage

Die Produktseite ist der wichtigste Berührungspunkt. Hier müssen alle Informationen zugänglich sein.

  • Bildergalerien: Alle Produktbilder benötigen aussagekräftige Alt-Texte, die das Produkt beschreiben. Die Steuerung der Galerie (nächstes/vorheriges Bild, Zoom) muss per Tastatur möglich sein.
  • Produktinformationen: Preise, Varianten (Größe, Farbe), Beschreibungen und technische Daten müssen klar strukturiert und für Screenreader lesbar sein. Tabs oder Akkordeons für weitere Informationen müssen barrierefrei umgesetzt sein (z.B. mit ARIA-Attributen).
  • Varianten-Auswahl: Dropdown-Menüs oder Buttons zur Auswahl von Größe und Farbe müssen korrekt beschriftet und per Tastatur bedienbar sein.
  • "In den Warenkorb"-Button: Muss klar als solcher erkennbar und bedienbar sein. Eine Erfolgsmeldung ("Produkt wurde dem Warenkorb hinzugefügt"), die auch für Screenreader wahrnehmbar ist, ist ideal.

3. Warenkorb und Checkout-Prozess – Die Kasse

Dies ist der kritischste Teil. Ein nicht barrierefreier Checkout bedeutet direkt verlorenen Umsatz und schließt kaufwillige Kunden aus. Der gesamte Prozess vom Warenkorb bis zum Abschluss der Bestellung muss hürdenfrei sein. Das umfasst:

  • Anpassung der Mengen und Entfernen von Produkten aus dem Warenkorb (per Tastatur!).
  • Alle Formularfelder für Adresseingabe, Versand- und Zahlungsarten müssen barrierefrei sein.
  • Verständliche und präzise Fehlermeldungen bei falschen Eingaben, die den Nutzer nicht den ganzen Prozess von vorne beginnen lassen.
  • Klare und eindeutige Beschriftung aller Buttons ("Weiter zur Kasse", "Jetzt kostenpflichtig bestellen").

Die Investition in einen barrierefreien Onlineshop ist eine direkte Investition in höhere Konversionsraten und einen größeren, zufriedeneren Kundenstamm.

Bereit für den Barrierefreiheits-Check?
Überprüfen Sie jetzt Ihre Webseite auf wichtige Kriterien des BFSG. Verbessern Sie die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit mit unserem kostenlosen Tool.